3 Ss 84/09•Oberlandesgericht Hamm, 2009-04-21, 3 Ss 84/09
Oberlandesgericht Hamm, 2009-04-21, 3 Ss 84/09
3 Ss 84/09Tribunale superiore21 apr 2009
Regest
1. Im Rahmen der Prüfung der Verwerfung eines Einspruchs gegen einen Strafbefehl wegen Nichterscheinen des Angeklagten ist das Gericht nur zu solchen Aufklärungsmaßnahmen verpflichtet, die kurzfristig möglich sind und nicht etwa zu einer Aussetzung der Hauptverhandlung führen. 2. In der Vorlage eines Attestes kann jedenfalls dann keine (konkludente) Entbindung des Arztes von der Schweigepflicht gesehen werden, wenn im Urteil ausdrücklich festgestellt ist, dass die für die Annahme einer Entschuldigung zu dürftigen Angaben im Attest gerade auf dem Fehlen einer (weitergehenden) Entbindung liegen.
Testo completo
Oberlandesgericht Hamm — 3 Ss 84/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-04-21
Aktenzeichen: 3 Ss 84/09
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2009:0421.3SS84.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Strafsenat
Normen: StPO §§ 329, 344 Abs. 2 S. 2, 411
Leitsätze
-
Im Rahmen der Prüfung der Verwerfung eines Einspruchs gegen einen Strafbefehl wegen Nichterscheinen des Angeklagten ist das Gericht nur zu solchen Aufklärungsmaßnahmen verpflichtet, die kurzfristig möglich sind und nicht etwa zu einer Aussetzung der Hauptverhandlung führen.
-
In der Vorlage eines Attestes kann jedenfalls dann keine (konkludente) Entbindung des Arztes von der Schweigepflicht gesehen werden, wenn im Urteil ausdrücklich festgestellt ist, dass die für die Annahme einer Entschuldigung zu dürftigen Angaben im Attest gerade auf dem Fehlen einer (weitergehenden) Entbindung liegen.
Tenor
Die Revision wird auf Kosten des Angeklagten verworfen.
Ti chiedi come si applica questo testo alla tua situazione?
Consulenza gratuita, senza impegno
Descrivi la tua situazione. Il nostro team ti ricontatterà via e-mail per la tua consulenza.
Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.