Oberlandesgericht Hamm, 2006-05-24, 11 UF 237/05

11 UF 237/05Tribunale superiore24 mag 2006

Testo completo

Oberlandesgericht Hamm — 11 UF 237/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-05-24

Aktenzeichen: 11 UF 237/05

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:0524.11UF237.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Senat für Familiensachen

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 01.09.2005 verkündete Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Gronau teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin für die Zeit von Dezember 2004 bis April 2005 folgenden Kindesunterhalt zu zahlen: für D monatlich 234,- € und für J monatlich 192,- €.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz werden der Klägerin zu 9/10 und dem Beklagten zu 1/10 auferlegt.

Von den Kosten des Berufungsverfahrens haben die Klägerin 4/5 und der Be-klagte 1/5 zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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