Oberlandesgericht Hamm, 2006-05-09, 3 Ss OWi 865/05

3 Ss OWi 865/05Tribunale superiore9 mag 2006

Testo completo

Oberlandesgericht Hamm — 3 Ss OWi 865/05 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2006-05-09

Aktenzeichen: 3 Ss OWi 865/05

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:0509.3SS.OWI865.05.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Senat für Bußgeldsachen

Tenor

Das angefochtene Urteil wird im Rechtsfolgenausspruch nebst den zugrunde liegenden Feststellungen aufgehoben.

Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde, an das Amtsgericht Herford zurückverwiesen.

Im Übrigen wird die Rechtsbeschwerde als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils aufgrund der Beschwerderechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Betroffenen ergeben hat (§§ 79 Abs. 3 OWiG, 349 Abs. 2 StPO).

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