Oberlandesgericht Hamm, 2001-10-09, 21 U 6/01

21 U 6/01Tribunale superiore9 ott 2001

Testo completo

Oberlandesgericht Hamm — 21 U 6/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-10-09

Aktenzeichen: 21 U 6/01

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2001:1009.21U6.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 21. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 28.11.2000 verkündete Urteil der 17. Zivilkammer des Landgerichts Essen wird zurückgewisen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstrckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Sicherheitsleistung kann auch durch Bankbürgschaft erbracht werden.

Das Urteil beschwert die Klägerin in Höhe von 88.309,90 DM.

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