Oberlandesgericht Hamm, 2001-03-01, 22 U 92/00

22 U 92/00Tribunale superiore1 mar 2001

Testo completo

Oberlandesgericht Hamm — 22 U 92/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-03-01

Aktenzeichen: 22 U 92/00

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2001:0301.22U92.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 22. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 28. März 2000 ver-kündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Biele-feld wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 20.000,00 DM abzu-wenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung in gleicher Höhe leistet. Der Beklagten wird nachgelassen, die Sicherheit auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer Großbank, Sparkasse oder Genossenschaftsbank zu er-bringen.

Die Beschwer des Klägers übersteigt 60.000,00 DM.

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