Oberlandesgericht Hamm, 2001-02-28, 3 U 113/00

3 U 113/00Tribunale superiore28 feb 2001

Testo completo

Oberlandesgericht Hamm — 3 U 113/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-02-28

Aktenzeichen: 3 U 113/00

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2001:0228.3U113.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Kläger gegen das am 24. Februar 2000 ver­kündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Münster wird zurückgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Kläger können die Zwangsvollstreckung des Beklagten gegen Sicherheitsleistung von 10.000,00 DM abwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Der Beklagte darf die Sicherheit durch eine unbefristete und unbedingte Bürgschaft einer deutschen Großbank, Ge­nossenschaftsbank oder Sparkasse erbringen.

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