3 U 248/92•Oberlandesgericht Hamm, 1993-06-23, 3 U 248/92
Testo completo
Oberlandesgericht Hamm — 3 U 248/92 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1993-06-23
Aktenzeichen: 3 U 248/92
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1993:0623.3U248.92.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 29. Juni 1992 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Essen wird zurückgewiesen.
Auf die Anschlußberufung der Klägerin wird das genannte Urteil teilweise abgeändert und wie folgt neu gefaßt:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin ein Schmerzensgeld von 300.000,-- DM nebst 4 % Zinsen seit dem 21 Mai 1991 zu zahlen.
Es wird festgestellt, daß die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin allen künftigen immateriellen Schaden und jeglichen materiellen Schaden aus dem Unfall vom 31. Juli 1989 im Universitätsklinikum A zu ersetzen, den materiellen Schaden jedoch nur vorbehaltlich eines gesetzlichen Forderungsübergangs.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 360.000,-- DM abwenden, falls nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet, die sie auch durch die unbedingte und unbefristete Bürgschaft einer deutschen Großbank, Genossenschaftsbank oder öffentlichen Sparkasse erbringen kann.
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