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18 U 18/24•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2025-06-11, 18 U 18/24
18 U 18/24Tribunale superiore11 giu 2025
Entscheidungsdatum: 2025-06-11
Aktenzeichen: 18 U 18/24
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2025:0611.18U18.24.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Zivilsenat
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Kleve vom 05.01.2024, Az. 3 O 253/22, unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 5.569,68 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 17.01.2023 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen der Kläger zu 87 % und die Beklagte zu 13 %; die Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger zu 1/3 und die Beklagte zu 2/3.
Dieses und, im Umfang seiner Aufrechterhaltung, das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar ohne Sicherheitsleistung.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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