Oberlandesgericht Düsseldorf, 2025-04-01, 4 U 115/23

4 U 115/23Tribunale superiore1 apr 2025

Testo completo

Oberlandesgericht Düsseldorf — 4 U 115/23 — Anerkenntnisurteil

Entscheidungsdatum: 2025-04-01

Aktenzeichen: 4 U 115/23

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2025:0401.4U115.23.00

Dokumenttyp: Anerkenntnisurteil

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 9a. Zivilkammer des LG Düsseldorf - Einzelrichterin - vom 02.06.2023 teilweise abgeändert und wie folgt gefasst:

Es wird festgestellt, dass die Beklagte aus dem mit der Klägerin geschlossenen Rechtsschutzschutzversicherungsvertrag mit der Versicherungsnummer R-000000 verpflichtet ist, für die außergerichtliche Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen die A.- AG (ex B.-AG) aufgrund des Fahrzeugkaufs vom 21. Dezember 2015 (FIN: 000000) bedingungsgemäßen Deckungsschutz zu gewähren.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen

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