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3 Kart 230/23•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2025-03-26, 3 Kart 230/23
3 Kart 230/23Tribunale superiore26 mar 2025
Entscheidungsdatum: 2025-03-26
Aktenzeichen: 3 Kart 230/23
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2025:0326.3KART230.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Kartellsenat
Der Beschluss der Bundesnetzagentur vom 30.05.2023 (Az. …) wird aufgehoben und die Bundesnetzagentur verpflichtet, dem Beschwerdeführer auf sein im Ausschreibungstermin für Biomasseanlagen zum Gebotstermin 01.04.2023 abgegebenes Gebot einen Zuschlag mit einer Gebotsmenge von 1.500 kW und einem Gebotswert in Höhe von 19,49 ct/kWh zu erteilen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen des Beschwerdeführers trägt die Bundesnetzagentur.
Der Beschwerdewert wird auf … EUR festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde gegen diesen Beschluss wird nicht zugelassen.
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