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16 U 173/23•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2025-03-13, 16 U 173/23
16 U 173/23Tribunale superiore13 mar 2025
Entscheidungsdatum: 2025-03-13
Aktenzeichen: 16 U 173/23
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2025:0313.16U173.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Auf die Berufung des Klägers wird das am 20. September 2023 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf (12 O 254/22) unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger immateriellen Schadensersatz in Höhe von 75 € zu zahlen nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 19. November 2022.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 159,94 € zu zahlen zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 19. November 2022.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits in erster Instanz haben der Kläger 98 % und die Beklagte 2 % zu tragen, von den Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger 96 % und die Beklagte 4 % zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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