Oberlandesgericht Düsseldorf, 2023-12-19, 6 Kart 9/19 (OWi)

6 Kart 9/19 (OWi)Tribunale superiore19 dic 2023

Testo completo

Oberlandesgericht Düsseldorf — 6 Kart 9/19 (OWi) — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-12-19

Aktenzeichen: 6 Kart 9/19 (OWi)

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2023:1219.6KART9.19OWI.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Kartellsenat

Tenor

I.

Die Nebenbetroffenen werden jeweils wegen eines vorsätzlichen Kartellverstoßes gegen das Verbot aufeinander abgestimmter Verhaltensweisen verurteilt, und zwar zu folgenden Geldbußen:

die Nebenbetroffene X. GmbH & Co. KG zu einer Geldbuße in Höhe von … Euro, wobei ein Betrag in Höhe von … Euro als vollstreckt gilt,

die Nebenbetroffene A. GmbH & Co. KG zu einer Geldbuße in Höhe von … Euro, wobei ein Betrag in Höhe von … Euro als vollstreckt gilt,

die Nebenbetroffene Z. GmbH & Co. KG zu einer Geldbuße in Höhe von … Euro, wobei ein Betrag in Höhe von … Euro als vollstreckt gilt.

II.

Die Nebenbetroffenen tragen die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens und ihre notwendigen Auslagen sowie die Kosten ihrer Rechtsbeschwerde.

Die Gebühr für die Rechtsbeschwerde der Nebenbetroffenen X. GmbH & Co. KG wird auf … % ermäßigt. Die Staatskasse trägt … % der gerichtlichen Auslagen für die Rechtsbeschwerde sowie … % der der Nebenbetroffenen im Rahmen dieses Rechtsmittels entstandenen notwendigen Auslagen.

Die Gebühr für die Rechtsbeschwerde der Nebenbetroffenen A. GmbH & Co. KG wird auf … % ermäßigt. Die Staatskasse trägt … % der gerichtlichen Auslagen für die Rechtsbeschwerde sowie … % der der Nebenbetroffenen im Rahmen dieses Rechtsmittels entstandenen notwendigen Auslagen.

Die Gebühr für die Rechtsbeschwerde der Nebenbetroffenen Z. GmbH & Co. KG wird auf … % ermäßigt. Die Staatskasse trägt … % der gerichtlichen Auslagen für die Rechtsbeschwerde sowie … % der der Nebenbetroffenen im Rahmen dieses Rechtsmittels entstandenen notwendigen Auslagen.

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