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15 U 64/21•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2023-12-07, 15 U 64/21
15 U 64/21Tribunale superiore7 dic 2023
Entscheidungsdatum: 2023-12-07
Aktenzeichen: 15 U 64/21
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2023:1207.15U64.21.00
Dokumenttyp: Verzichtsurteil
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
I.
Die Klägerinnen zu 1. und 3. werden mit ihren Ansprüchen auf Unterlassung, Auskunft, Rechnungslegung, Rückruf, Vernichtung und Schadensersatz wegen Verletzung des deutschen Teils des europäischen Patents EP 3 351 XXA durch das Anbieten, Inverkehrbringen, Gebrauchen, die Einfuhr und den Besitz des Arzneimittels „B“ abgewiesen.
II.
Das am 07.12.2021 verkündete Urteil der 4a Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf (Az. 4a O 53/20) ist gegenstandslos.
III.
Die Klägerinnen zu 1. und 3. haben die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz zu tragen.
IV.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
V.
Die Revision wird nicht zugelassen.
VI.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 1.000.000,00 EUR festgesetzt.
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