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3 Wx 169/23•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2023-11-27, 3 Wx 169/23
3 Wx 169/23Tribunale superiore27 nov 2023
Beruft der Erblasser seinen einzigen Abkömmling zum nicht befreiten Vorerben und seine einzige Enkelin zur Nacherbin, so ist im Allgemeinen die Vererblichkeit der Nacherbenstellung in Anwendung von § 2108 Abs. 2 BGB auf Familienangehörige des Erblassers beschränkt. Das gilt umso mehr, wenn der einzigen Urenkelin überdies ein lebenslanges Wohnrecht vermacht ist.
Entscheidungsdatum: 2023-11-27
Aktenzeichen: 3 Wx 169/23
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2023:1127.3WX169.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Beruft der Erblasser seinen einzigen Abkömmling zum nicht befreiten Vorerben und seine einzige Enkelin zur Nacherbin, so ist im Allgemeinen die Vererblichkeit der Nacherbenstellung in Anwendung von § 2108 Abs. 2 BGB auf Familienangehörige des Erblassers beschränkt. Das gilt umso mehr, wenn der einzigen Urenkelin überdies ein lebenslanges Wohnrecht vermacht ist.
I. Auf die Beschwerde der Beteiligten wird der Beschluss des Amtsgerichts (Nachlassgericht) Duisburg-Ruhrort vom 17. August 2023 aufgehoben und das Amtsgericht angewiesen, über den Erbscheinantrag der Beteiligten vom 15. Juli 2022 unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats neu zu entscheiden.
II. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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