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20 U 41/22•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2023-04-27, 20 U 41/22
20 U 41/22Tribunale superiore27 apr 2023
Entscheidungsdatum: 2023-04-27
Aktenzeichen: 20 U 41/22
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2023:0427.20U41.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Die Berufung der Klägerin gegen das am 12. Januar 2022 verkündete Urteil der 2a. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf - Az.: 2a O 202/20 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung der Beklagten wegen der Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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