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5 U 39/21•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2023-03-16, 5 U 39/21
5 U 39/21Tribunale superiore16 mar 2023
Entscheidungsdatum: 2023-03-16
Aktenzeichen: 5 U 39/21
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2023:0316.5U39.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 19.01.2021 verkündete Urteil der 16. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf, Az. 16 O 358/19, abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen tragen die Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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