progetti
7 U 69/22•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2023-03-10, 7 U 69/22
7 U 69/22Tribunale superiore10 mar 2023
Entscheidungsdatum: 2023-03-10
Aktenzeichen: 7 U 69/22
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2023:0310.7U69.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilsenat
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg vom 28.04.2022, Az. 8 O 263/20, wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegt.
Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.