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U (Kart) 6/22•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2023-02-15, U (Kart) 6/22
U (Kart) 6/22Tribunale superiore15 feb 2023
Entscheidungsdatum: 2023-02-15
Aktenzeichen: U (Kart) 6/22
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2023:0215.U.KART6.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kartellsenat
I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Dortmund vom 18. Mai 2022, 10 O 12/19 (Kart), wird zurückgewiesen.
II. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.
III. Dieses Urteil sowie das angegriffene Urteil des Landgerichts Dortmund sind vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die jeweilige Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des jeweiligen Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
V. Der Streitwert wird in Abänderung des landgerichtlichen Urteils für beide Rechtszüge auf 100.000 Euro festgesetzt.
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