Oberlandesgericht Düsseldorf, 2023-02-01, 1 U (Kart) 7/21

1 U (Kart) 7/21Tribunale superiore1 feb 2023

Testo completo

Oberlandesgericht Düsseldorf — 1 U (Kart) 7/21 — Schlussurteil

Entscheidungsdatum: 2023-02-01

Aktenzeichen: 1 U (Kart) 7/21

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2023:0201.1U.KART7.21.00

Dokumenttyp: Schlussurteil

Spruchkörper: 1. Kartellsenat

Tenor

I.

Auf die Berufung des Klägers zu 2) wird das am 9. März 2021 verkündete Urteil der 33. Zivilkammer des Landgerichts Köln (33 O 98/20 ) unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und im Hauptausspruch wie folgt neu gefasst:

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger zu 2) 47.178 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 27. August 2021 zu zahlen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

II.

Von den Kosten der I. Instanz werden die Kosten der Anrufung des unzuständigen Landgerichts Bonn den Klägern auferlegt, die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 50% dem Kläger zu 1), zu 37% dem Kläger zu 2) und zu 13% dem Beklagten. Der Kläger zu 1) trägt seine außergerichtlichen Kosten selbst. Die außergerichtlichen Kosten des Klägers zu 2) tragen dieser zu 74% und der Beklagte zu 26%.

Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger zu 2) zu 74% und der Beklagte zu 26%.

III.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Schuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrags abwenden, wenn nicht der jeweilige Gläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

IV.

Die Revision wird nicht zugelassen.

V.

Der Streitwert wird für die I. Instanz abändernd auf 172.800 Euro und für das Berufungsverfahren bis 18. November 2021 auf 210.000 Euro und seit dem 19. November 2021 auf 138.000 Euro festgesetzt.

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