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20 U 167/21•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2023-01-26, 20 U 167/21
20 U 167/21Tribunale superiore26 gen 2023
Entscheidungsdatum: 2023-01-26
Aktenzeichen: 20 U 167/21
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2023:0126.20U167.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Die Berufung der Beklagten gegen das am 25. November 2021 verkündete Urteil der 14 c. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf - Az.: 14c O 4/21 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten bleibt nachgelassen, die Vollstreckung der Klägerin aus Ziffer I. (Unterlassung) des Tenors des angefochtenen Urteils gegen eine Sicherheitsleistung in Höhe von 440.000,- €, aus Ziffer II. (Auskunft und Rechnungslegung) gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 22.000,- € und im Übrigen gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor Beginn der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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