Oberlandesgericht Düsseldorf, 2023-01-23, 15 W 1/23

15 W 1/23Tribunale superiore23 gen 2023

Regest

Ein isoliertes Rechtsmittel des Gegners gegen eine antragsgemäß gewährte Zugangsbeschränkung gem. § 19 Abs. 1 GeschGehG ist unstatthaft.

Testo completo

Oberlandesgericht Düsseldorf — 15 W 1/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-01-23

Aktenzeichen: 15 W 1/23

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2023:0123.15W1.23.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Leitsätze

Ein isoliertes Rechtsmittel des Gegners gegen eine antragsgemäß gewährte Zugangsbeschränkung gem. § 19 Abs. 1 GeschGehG ist unstatthaft.

Tenor

  • I. Das Rechtsmittel der Klägerin gegen den Beschluss des Landgerichts vom 14.12.2022 wird als unzulässig verworfen.
  • II. Die Kosten des Rechtsmittelverfahrens trägt die Klägerin.
  • III. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

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