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3 Kart 706/18•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2023-01-11, 3 Kart 706/18
3 Kart 706/18Tribunale superiore11 gen 2023
Entscheidungsdatum: 2023-01-11
Aktenzeichen: 3 Kart 706/18
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2023:0111.3KART706.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Kartellsenat
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung erforderlichen Kosten der Bundesnetzagentur trägt die Beschwerdeführerin.
Der Beschwerdewert wird auf … Euro festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde gegen diesen Beschluss wird nicht zugelassen.
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