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15 U 65/21•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2022-12-15, 15 U 65/21
15 U 65/21Tribunale superiore15 dic 2022
Entscheidungsdatum: 2022-12-15
Aktenzeichen: 15 U 65/21
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2022:1215.15U65.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
I.
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 21. Dezember 2021 verkündete Urteil der 4b Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses desselben Gerichts vom 19. Januar 2022 abgeändert. Die Klage wird abgewiesen.
II.
Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz zu tragen.
III.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten wegen ihrer Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zwangsweise durchzusetzenden Betrages abzuwenden, falls nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
IV.
Die Revision wird nicht zugelassen.
V.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 5.000.000,00 EUR festgesetzt.
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