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12 U 24/21•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2022-11-04, 12 U 24/21
12 U 24/21Tribunale superiore4 nov 2022
Entscheidungsdatum: 2022-11-04
Aktenzeichen: 12 U 24/21
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2022:1104.12U24.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 12. Zivilsenat
Die Berufung des Beklagten gegen das am 21.05.2021 verkündete Urteil der 10. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf (40 O 54/20) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H. von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit i.H. von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Der Streitwert des Berufungsverfahrens beträgt 116.911,73 €.
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