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2 U 12/20•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2022-07-21, 2 U 12/20
2 U 12/20Tribunale superiore21 lug 2022
Entscheidungsdatum: 2022-07-21
Aktenzeichen: 2 U 12/20
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2022:0721.2U12.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
I. Auf die Berufung der Beklagten wird das am 5. März 2020 verkündete Urteil der 4b Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf (Az. 4b O 74/18) abgeändert:
Die Klage wird abgewiesen.
II. Die Anschlussberufung der Klägerin wird als unzulässig verworfen.
III. Die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz einschließlich der Kosten der Anschlussberufung trägt die Klägerin.
IV. Das Urteil und das Urteil des Landgerichts sind vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
V. Die Revision wird nicht zugelassen.
VI. Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 500.000,- € festgesetzt.
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