Oberlandesgericht Düsseldorf, 2022-04-25, 2 RBs 51/22

2 RBs 51/22Tribunale superiore25 apr 2022

Regest

OWiG § 55 Abs. 1 StPO § 136 Abs. 1, § 163a Abs. 1 Der Betroffene hat nach einer Geschwindigkeitsmessung mit dem Laserhandmessgerät Riegl FG 21-P keinen Anspruch auf Einsichtnahme in das Display mit dem (noch) angezeigten Messergebnis. Das Messergebnis ist auch dann verwertbar, wenn dem Betroffenen eine solche Einsichtnahme wegen der örtlichen Gegebenheiten am Tatort (hier: Messstelle an einer Autobahn) nicht ermöglicht werden konnte. OLG Düsseldorf, 2. Senat für Bußgeldsachen Beschluss vom 25. April 2022, IV-2 RBs 51/22

Testo completo

Oberlandesgericht Düsseldorf — 2 RBs 51/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-04-25

Aktenzeichen: 2 RBs 51/22

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2022:0425.2RBS51.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Senat für Bußgeldsachen

Leitsätze

OWiG § 55 Abs. 1

StPO § 136 Abs. 1, § 163a Abs. 1

Der Betroffene hat nach einer Geschwindigkeitsmessung mit dem Laserhandmessgerät Riegl FG 21-P keinen Anspruch auf Einsichtnahme in das Display mit dem (noch) angezeigten Messergebnis. Das Messergebnis ist auch dann verwertbar, wenn dem Betroffenen eine solche Einsichtnahme wegen der örtlichen Gegebenheiten am Tatort (hier: Messstelle an einer Autobahn) nicht ermöglicht werden konnte.

OLG Düsseldorf, 2. Senat für Bußgeldsachen

Beschluss vom 25. April 2022, IV-2 RBs 51/22

Tenor

Die Rechtsbeschwerde wird als unbegründet verworfen.

Die Betroffene trägt die Kosten des Rechtsmittels.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.