Oberlandesgericht Düsseldorf, 2022-03-30, 18 U 139/16

18 U 139/16Tribunale superiore30 mar 2022

Testo completo

Oberlandesgericht Düsseldorf — 18 U 139/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-03-30

Aktenzeichen: 18 U 139/16

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2022:0330.18U139.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 10. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf vom 03.11.2016, Az. 40 O 42/13, wird zurückgewiesen.

Auf die Berufung der Beklagten gegen dieses Urteil bleibt die Klage – unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels – abgewiesen.

Die Mehrkosten der Anrufung des unzuständigen Landgerichts F.-Stadt hat die Klägerin zu tragen. Die übrigen Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten der Revision werden der Klägerin zu 3/4 und der Beklagten zu 1/4 auferlegt.

Dieses Urteil und – soweit es nicht abgeändert wird – das Urteil des Landgerichts sind vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Zwangsvollstreckung der Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn die Klägerin nicht vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet. Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn die Beklagte nicht vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.