Oberlandesgericht Düsseldorf, 2022-02-24, 21 U 67/21

21 U 67/21Tribunale superiore24 feb 2022

Testo completo

Oberlandesgericht Düsseldorf — 21 U 67/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-02-24

Aktenzeichen: 21 U 67/21

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2022:0224.21U67.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 21. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Teilurteil der 17. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal vom 09.06.2021, Az. 17 O 64/20, teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, zu Gunsten der Klägerin für das Bauvorhaben „A.“ in der B.-Straße 00, 0000 C.-Stadt Sicherheit in Höhe von 449.166,65 € gem. § 648a BGB in der bis zum 31.12.2017 geltenden Fassung i.V.m. § 232 BGB zu stellen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die weitergehende Berufung der Beklagten sowie die Anschlussberufung der Klägerin werden zurückgewiesen.

Die Kosten dieses Berufungsverfahrens tragen die Beklagte zu 93 % und die Klägerin zu 7 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung in der Hauptsache durch Sicherheitsleistung in Höhe 494.000,00 € abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet. Die Vollstreckung wegen der Kostenentscheidung darf jede Partei durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils gegen sie vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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