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2 U 14/21•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2021-09-30, 2 U 14/21
2 U 14/21Tribunale superiore30 set 2021
Entscheidungsdatum: 2021-09-30
Aktenzeichen: 2 U 14/21
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2021:0930.2U14.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
I. Die auf eine Verletzung des deutschen Teils des europäischen Patents 2 021 XXA gestützte Klage wird als unzulässig abgewiesen.
II. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
V. Der Streitwert wird auf EUR 2.500.000,00 festgesetzt.
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