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20 U 73/19•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2021-07-01, 20 U 73/19
20 U 73/19Tribunale superiore1 lug 2021
Entscheidungsdatum: 2021-07-01
Aktenzeichen: 20 U 73/19
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2021:0701.20U73.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Die Berufung der Beklagten gegen das am 12. Juni 2019 verkündete Teil-Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger zu 1/3 und die Beklagte zu 2/3.
Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten bleibt nachgelassen, eine Vollstreckung des Klägers durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110% des aus dem Urteil beitreibbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor Beginn der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils beizutreibenden Betrages leistet.
Die Revision wird für die Beklagte zugelassen.
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