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1 U 203/20•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2021-06-22, 1 U 203/20
1 U 203/20Tribunale superiore22 giu 2021
Leitsätze: 1. Zu der Frage der Erforderlichkeit eines Schadenersatzbetrages, der auf der Grundlage eines vergaberechtlichen Auftrages berechnet wird. 2. Eine antizipierte Schadenminderungspflicht in Form der Festlegung von Einzelpreisen für bestimmte Maßnahmen besteht im Rahmen eines zulässig gewählten Vergabeverfahrens nicht. § 7 Abs. 1, 18 Abs. 1 StVG, 115 VVG, 249 Abs. 2 S.1, 254 BGB
Entscheidungsdatum: 2021-06-22
Aktenzeichen: 1 U 203/20
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2021:0622.1U203.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilsenat
Leitsätze:
§ 7 Abs. 1, 18 Abs. 1 StVG, 115 VVG, 249 Abs. 2 S.1, 254 BGB
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Mönchengladbach, 3. Zivilkammer (3 O 165/20), wird zurückgewiesen.
Die Beklagten tragen die Kosten des Berufungsverfahrens.
Dieses und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
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