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2 RBs 3/21•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2021-02-25, 2 RBs 3/21
2 RBs 3/21Tribunale superiore25 feb 2021
Zur Frage, wann ein Urteil den inneren Dienstbereich des Gerichts verlassen hat.
Entscheidungsdatum: 2021-02-25
Aktenzeichen: 2 RBs 3/21
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2021:0225.2RBS3.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Senat für Bußgeldsachen
Zur Frage, wann ein Urteil den inneren Dienstbereich des Gerichts verlassen hat.
Die Sache wird gemäß § 121 Abs. 2 GVG in Verbindung mit § 79 Abs. 3 OWiG dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung über folgende Rechtsfrage vorgelegt:
Hat in Bußgeldverfahren das gemäß § 77b Abs. 1 OWiG nicht mit Gründen versehene Urteil den inneren Dienstbereich des Gerichts (bereits) verlassen, sobald der erkennende Richter die Vorlage der Akten an die Staatsanwaltschaft zum Zwecke der Zustellung gemäß § 41 StPO in Verbindung mit § 46 Abs. 1OWiG angeordnet (§ 36 Abs. 1 Satz 1 StPO) und die Akte in den Geschäftsgang gegeben hat?
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