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Verg 30/20•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2020-12-14, Verg 30/20
Verg 30/20Tribunale superiore14 dic 2020
Entscheidungsdatum: 2020-12-14
Aktenzeichen: Verg 30/20
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2020:1214.VERG30.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Der Antrag der Antragstellerin auf weitergehende Akteneinsicht wird abgelehnt.
Der Antrag der Antragstellerin, die aufschiebende Wirkung ihrer sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss der Vergabekammer Rheinland vom 26.06.2020 (VK 12/20-L) bis zur Entscheidung über die sofortige Beschwerde zu verlängern, wird abgelehnt.
Der Senatsbeschluss vom 22.07.2020 ist gegenstandslos.
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