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20 U 114/16•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2020-12-03, 20 U 114/16
20 U 114/16Tribunale superiore3 dic 2020
Entscheidungsdatum: 2020-12-03
Aktenzeichen: 20 U 114/16
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2020:1203.20U114.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Die Berufung der Klägerin gegen das am 30. August 2016 verkündete Urteil der 14c. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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