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17 U 170/19•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2020-10-30, 17 U 170/19
17 U 170/19Tribunale superiore30 ott 2020
Entscheidungsdatum: 2020-10-30
Aktenzeichen: 17 U 170/19
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2020:1030.17U170.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 17. Zivilsenat
Die Berufung der Kläger gegen das am 17. Juni 2019 ver-
kündete Urteil des Einzelrichters der 3. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden den Klägern je zur Hälfte
auferlegt.
Dieses und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in
Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn
nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 %
des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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