Oberlandesgericht Düsseldorf, 2020-06-04, 2 U 26/19

2 U 26/19Tribunale superiore4 giu 2020

Testo completo

Oberlandesgericht Düsseldorf — 2 U 26/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-06-04

Aktenzeichen: 2 U 26/19

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2020:0604.2U26.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

I. Die Berufung der Klägerin gegen das am 16. Mai 2019 verkündeteUrteil der 4b Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.

II.

Die Klägerin hat auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

III.

Dieses Urteil und das Urteil des Landgerichts sind vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagtenwegen ihrer Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils beizutreibenden Betrages abzuwenden, falls nicht die Beklagten zuvorSicherheit in gleicher Höhe leisten.

IV.

Die Revision wird nicht zugelassen.

V.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren und – in Abänderung der imlandgerichtlichen Urteil enthaltenen Wertfestsetzung – der Streitwert für den ersten Rechtszug werden auf jeweils 30.000.000,00 EUR festgesetzt.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.