Oberlandesgericht Düsseldorf, 2020-04-27, Verg 27/19

Verg 27/19Tribunale superiore27 apr 2020

Testo completo

Oberlandesgericht Düsseldorf — Verg 27/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-04-27

Aktenzeichen: Verg 27/19

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2020:0427.VERG27.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Vergabesenat

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss der Vergabekammer Rheinland vom 29.07.2019 (VK 16/19 – L) im Umfang von Ziffer 4. des Tenors aufgehoben und die Sache insoweit zu erneuter Entscheidung an die Vergabekammer zurückverwiesen.

Im Übrigen wird die sofortige Beschwerde zurückgewiesen, soweit das Verfahren nicht nachfolgend abgetrennt wird.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Antragstellerin zu tragen; hiervon ausgenommen sind etwaige der Beigeladenen entstandene Kosten, die diese selbst trägt.

Die Anträge der Antragstellerin, das Verfahren auszusetzen, und hilfsweise, die Sache dem Bundesgerichtshof vorzulegen, werden abgelehnt.

Das Verfahren über den mit der sofortigen Beschwerde weiterverfolgten Antrag der Antragstellerin, der Antragsgegnerin aufzugeben, es zu unterlassen, über die Stadtwerke L GmbH auf der Grundlage des zwischen dieser und der Beigeladenen abgeschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags die finanziellen Verluste auszugleichen, die der Beigeladenen infolge des im Antrag zu 1. genannten öffentlichen Dienstleistungsauftrags entstehen, wird vom Beschwerdeverfahren abgetrennt. Der Rechtsweg zu den Vergabenachprüfungsinstanzen ist im Umfang dieses Antrags nicht zulässig. Die Sache wird insoweit an das örtlich und sachlich zuständige Landgericht Köln verwiesen.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.