Oberlandesgericht Düsseldorf, 2020-04-17, 3 Wx 57/20

3 Wx 57/20Tribunale superiore17 apr 2020

Regest

GmbHG § 40; EGGmbHG § 8; GwG §§ 19, 20; HRV §§ 7, 9 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Zur - vom Senat befürworteten - Zulässigkeit einer nicht durch Veränderungen in den Personen der Gesellschafter oder des Umfangs ihrer Beteiligungen veranlassten Einreichung einer neuen gesetzlichen Vorgaben entsprechenden Liste der Gesellschafter einer GmbH (hier: Einreichung einer Gesellschafterliste aus Januar 2020 mit nach der Neufassung des § 40 Abs. 1 GmbHG erweiterten Angaben zum Handelsregister in Gestalt einer Ergänzung der zuletzt im Mai 1999 zum Handelsregister in Papierform aufgenommenen Gesellschafterliste um die prozentuale Beteiligung des Geschäftsanteils und das Geburtsdatum des Gesellschafters).

Testo completo

Oberlandesgericht Düsseldorf — 3 Wx 57/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-04-17

Aktenzeichen: 3 Wx 57/20

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2020:0417.3WX57.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Leitsätze

GmbHG § 40; EGGmbHG § 8; GwG §§ 19, 20; HRV §§ 7, 9 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2

Zur - vom Senat befürworteten - Zulässigkeit einer nicht durch Veränderungen in den Personen der Gesellschafter oder des Umfangs ihrer Beteiligungen veranlassten Einreichung einer neuen gesetzlichen Vorgaben entsprechenden Liste der Gesellschafter einer GmbH (hier: Einreichung einer Gesellschafterliste aus Januar 2020 mit nach der Neufassung des § 40 Abs. 1 GmbHG erweiterten Angaben zum Handelsregister in Gestalt einer Ergänzung der zuletzt im Mai 1999 zum Handelsregister in Papierform aufgenommenen Gesellschafterliste um die prozentuale Beteiligung des Geschäftsanteils und das Geburtsdatum des Gesellschafters).

Tenor

Auf die Beschwerde der Beteiligten vom 16. März 2020 wird der angefochtene Beschluss des Amtsgerichts Duisburg – Registergericht – vom 5. März 2020 aufgehoben.

Das Registergericht wird angewiesen, unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats erneut über Aufnahme der Gesellschafterliste vom 8. Jan. 2020 zu entscheiden.

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