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18 U 217/19•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2020-04-08, 18 U 217/19
18 U 217/19Tribunale superiore8 apr 2020
Entscheidungsdatum: 2020-04-08
Aktenzeichen: 18 U 217/19
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2020:0408.18U217.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Zivilsenat
Die Berufungen des Klägers und der Beklagten gegen das Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Kleve vom 10.05.2019, Az. 3 O 369/18, werden zurückgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 59% und die Beklagte 41%.
Dieses und das Urteil des Landgerichts sind vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Zwangsvollstreckung des Klägers gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn der Kläger nicht vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet. Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn die Beklagte nicht vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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