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2 U 1/18 [Kart]•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2020-03-11, 2 U 1/18 [Kart]
2 U 1/18 [Kart]Tribunale superiore11 mar 2020
Entscheidungsdatum: 2020-03-11
Aktenzeichen: 2 U 1/18 [Kart]
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2020:0311.2U1.18KART.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kartellsenat
Die Berufung der Klägerin gegen das am 21. Dezember 2017 verkündete Urteil des Landgerichts Köln (88 O (Kart) 45/17) wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die vorläufige Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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