Oberlandesgericht Düsseldorf, 2020-01-28, 23 U 47/19

23 U 47/19Tribunale superiore28 gen 2020

Testo completo

Oberlandesgericht Düsseldorf — 23 U 47/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-01-28

Aktenzeichen: 23 U 47/19

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2020:0128.23U47.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 23. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 06.03.2019 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 14e. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der Kosten der Nebenintervention werden der Beklagten auferlegt.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vollstreckbar. Der Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin oder Streithelferin Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.