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1 UF 183/19•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2020-01-17, 1 UF 183/19
1 UF 183/19Tribunale superiore17 gen 2020
Entscheidungsdatum: 2020-01-17
Aktenzeichen: 1 UF 183/19
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2020:0117.1UF183.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Familiensenat
I. Die Beschwerde der Kindesmutter gegen den Beschluss des Amtsgerichts –Familiengericht – Düsseldorf vom 16.10.2019 wird zurückgewiesen.
II. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Kindesmutter auferlegt.
III. Der Antrag der Kindesmutter auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird zurückgewiesen.
IV. Dem Kindesvater wird für das Beschwerdeverfahren Verfahrenskostenhilfe bewilligt. Der weitergehende Antrag des Kindesvaters auf Beiordnung eines Rechtsanwalts wird zurückgewiesen.
V. Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 5.000 € festgesetzt.
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