Oberlandesgericht Düsseldorf, 2019-09-09, 20 U 52/18

20 U 52/18Tribunale superiore9 set 2019

Testo completo

Oberlandesgericht Düsseldorf — 20 U 52/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-09-09

Aktenzeichen: 20 U 52/18

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2019:0909.20U52.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 4. Mai 2018 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung trägt die Klägerin.

Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt nachgelassen, eine Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110% des beitreibbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor Beginn der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils beizutreibenden Betrages leistet.

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