Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-09-24, I-2 U 3/15

I-2 U 3/15Tribunale superiore24 set 2015

Testo completo

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 3/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-09-24

Aktenzeichen: I-2 U 3/15

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2015:0924.I2U3.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

  • I. Auf die Berufung wird das am 7. November 2014 verkündete Urteil der 8. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf teilweise abgeändert und wie folgt gefasst:

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger außergerichtliche Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 261,20 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 20. Februar 2014 sowie weitere 500,-- € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 14. August 2014 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

  • II. Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

  • III. Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten zu 1/16 und im Übrigen dem Kläger auferlegt.

  • IV. Das vorliegende Urteil und das vorbezeichnete Urteil des Landgerichts Düsseldorf sind vorläufig vollstreckbar.

  • V. Die Revision wird nicht zugelassen.

  • VI. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 11.492,30 € festgesetzt.

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