Oberlandesgericht Düsseldorf, 2013-01-09, VII-Verg 26/12

VII-Verg 26/12Tribunale superiore9 gen 2013

Testo completo

Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 26/12 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-01-09

Aktenzeichen: VII-Verg 26/12

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2013:0109.VII.VERG26.12.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Vergabesenat

Tenor

Auf die sofortigen Beschwerden der Antragsgegnerin und der Beigeladenen wird der Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster vom 8. Juni 2012 (VK 6/12) aufgehoben und der Nachprüfungsantrag abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer, die der Antragsgegnerin und der Beigeladenen in diesem Verfahren entstandenen Aufwendungen und die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Antragstellerin auferlegt.

Die Hinzuziehung anwaltlicher Bevollmächtigter war für die Antragsgegnerin und die Beigeladene im Verfahren vor der Vergabekammer notwendig.

Streitwert für das Beschwerdeverfahren: bis 65.000 Euro

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