Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-07-19, I-24 U 186/10

I-24 U 186/10Tribunale superiore19 lug 2011

Testo completo

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-24 U 186/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-07-19

Aktenzeichen: I-24 U 186/10

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:0719.I24U186.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 24. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 4. November 2010 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Duisburg teilweise abgeändert und unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt an die Klägerin EUR 38.578,23 nebst Zinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz aus EUR 12.859,41 seit dem 04. Oktober 2009, aus weiteren EUR 12.859,41 seit dem 04. November 2009 und aus EUR 12.859,41 seit dem 4. Dezember 2009 zu zahlen. Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Auf die Widerklage wird die Klägerin verurteilt, an die Beklagte EUR 4.367,17 nebst 8 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 26. Mai 2010 zu zahlen. Die weitergehende Widerklage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen zu 4 % die Klägerin und zu 96 % die Beklagte. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen zu 12 % die Klägerin und zu 88 % die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Parteien wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der Gegner vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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