Oberlandesgericht Düsseldorf, 2011-06-07, I-21 U 100/10

I-21 U 100/10Tribunale superiore7 giu 2011

Testo completo

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-21 U 100/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-06-07

Aktenzeichen: I-21 U 100/10

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2011:0607.I21U100.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 21. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 27.05.2010 verkündete Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal - 7 O 57/07 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 62.865,81 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 09.10.2006 zu zahlen. Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Berufung des Beklagten wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicher-heitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, sofern nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in gleicher Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages geleistet hat.

Die Revision wird nicht zugelassen

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