VII-Verg 7/09•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-06-03, VII-Verg 7/09
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-06-03, VII-Verg 7/09
VII-Verg 7/09Tribunale superiore3 giu 2009
Testo completo
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 7/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-06-03
Aktenzeichen: VII-Verg 7/09
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:0603.VII.VERG7.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin zu 2 wird der Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg vom 29. Januar 2009 (VK 34/08) aufgehoben, soweit darin Anordnungen gegen die Antragsgegnerin zu 2 ergangen sind. Insoweit wird der Nachprüfungsantrag zurückgewiesen.
Infolge der Zurücknahme der sofortigen Beschwerde ist die Antragsgegnerin zu 1 des eingelegten Rechtsmittels verlustig.
Die Kosten des Verfahrens der Vergabekammer werden jeweils zur Hälfte der Antragstellerin und der Antragsgegnerin zu 1 auferlegt.
Von den im Verfahren der Vergabekammer entstandenen Aufwen-dungen haben zu tragen:
die Antragstellerin die Aufwendungen der Antragsgegnerin zu 2 in voller Höhe,
die Antragsgegnerin zu 1 die Hälfte der der Antragstellerin entstan-denen Aufwendungen.
Im Übrigen haben die Verfahrensbeteiligten die ihnen im Verfahren der Vergabekammer entstandenen Aufwendungen selbst zu tragen.
Die Zuziehung anwaltlicher Bevollmächtigter im Verfahren der Ver-gabekammer war für die Antragstellerin und die Antragsgegnerinnen notwendig.
Von den Kosten des Beschwerdeverfahrens werden auferlegt:
die Gerichtskosten je zur Hälfte der Antragstellerin und der Antrags-gegnerin zu 1,
die außergerichtlichen Kosten der Antragsgegnerin zu 2 der Antrag-stellerin.
Im Übrigen tragen die Verfahrensbeteiligten die ihnen im Beschwer-deverfahren entstandenen außergerichtlichen Kosten selbst.
Streitwert für das Beschwerdeverfahren: bis 260.000 Euro
Ti chiedi come si applica questo testo alla tua situazione?
Consulenza gratuita, senza impegno
Descrivi la tua situazione. Il nostro team ti ricontatterà via e-mail per la tua consulenza.
Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.