Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-04-02, I-10 U 149/08

I-10 U 149/08Tribunale superiore2 apr 2009

Testo completo

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-10 U 149/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-04-02

Aktenzeichen: I-10 U 149/08

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:0402.I10U149.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerinnen wird das am 01.07.2008 verkündete Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerinnen die im

  1. Obergeschoss (Vorderhaus) des Hauses F. 39, 4. D. gelegene Wohnung, beste-hend aus 3 Zimmern, einer Küche, einer Diele, eingerichtetem Bad, Balkon und einem Kellerraum geräumt herauszugeben.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldnerinnen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Den Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 9.000 € abzuwenden, wenn nicht die Klägerinnen ihrerseits vor der Voll-streckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

Den Beklagten wird eine Räumungsfrist bis zum 20.06.2009 eingeräumt.

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