Oberlandesgericht Düsseldorf, 2009-03-12, I-10 W 15/09

I-10 W 15/09Tribunale superiore12 mar 2009

Regest

§§ 60, 67 KostO Bei einem Gesellschafterwechsel innerhalb einer GbR findet kein im Grundbuch ein-zutragender Eigentümerwechsel statt, sondern vielmehr nur eine Berichtigung der für die Gesellschaft als Eigentümerin ggfl. notwendigen Identifizierungsmerkmale, so dass keine Gebühr nach § 60 Abs. 1 KostO, sondern eine Gebühr nach § 67 Abs. 1 KostO anfällt.

Testo completo

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-10 W 15/09 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-03-12

Aktenzeichen: I-10 W 15/09

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2009:0312.I10W15.09.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 10. Zivilsenat

Leitsätze

§§ 60, 67 KostO

Bei einem Gesellschafterwechsel innerhalb einer GbR findet kein im Grundbuch ein-zutragender Eigentümerwechsel statt, sondern vielmehr nur eine Berichtigung der für die Gesellschaft als Eigentümerin ggfl. notwendigen Identifizierungsmerkmale, so dass keine Gebühr nach § 60 Abs. 1 KostO, sondern eine Gebühr nach § 67 Abs. 1 KostO anfällt.

Tenor

Die weitere Beschwerde der Kostengläubigerin gegen den Beschluss der

  1. Zivilkammer des Landgerichts Kleve vom 06.10.2008 wird zurückgewie-sen.

Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.

Die weitere Beschwerde der Kostenschuldnerin gegen den Beschluss der 4. Zivilkammer des Landgerichts Kleve vom 06.10.2008 wird kostenfällig als unzulässig verworfen.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.